Richterspruch: Google muss Chrome und Android vorerst nicht verkaufen
Das US-amerikanische Justizministerium ist mit seiner Forderung zur Zerschlagung von Google vorerst gescheitert. Konsequenzen hat das nun gefällte Urteil dennoch: So muss Google künftig einige seiner Daten an die Konkurrenz abgeben. Ob dadurch das Monopol des Konzerns tatsächlich ins Wanken gerät, bleibt allerdings abzuwarten.
Konkurrenz behindert
Die Gruppe aus 38 Generalstaatsanwälten, die sich gemeinsam mit dem United States Department of Justice (DOJ) das Ziel gesetzt hatte, Googles marktbeherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinen zu beenden, ist mit ihrem Vorhaben somit vorerst gescheitert. Dem Konzern wurde vorgeworfen, dem Wettbewerb mit Verträgen zur Standardsuchmaschine geschadet und sich damit einen Zugang zu Wachstumsmöglichkeiten verschafft zu haben, der der Konkurrenz in diesem Ausmaß nicht offenstand. Damit soll Google gegen den Sherman Antitrust Act von 1890 verstoßen haben. Damit hätte dem Unternehmen eine Zerschlagung gedroht, bei der Google nicht nur Chrome, sondern im schlimmsten Fall auch das eigene mobile Betriebssystem Android hätte abgeben müssen.
Chrome bleibt bei Google
Diese Gefahr ist nun zunächst abgewendet. In seinem Urteil folgte Richter Amit Mehta vom US-Bezirksgericht für den District of Columbia nicht der Ansicht der Kläger, dass nur eine Zerschlagung das Monopolproblem von Google wirksam lösen könne. In der nun inzwischen fünf Jahre andauernden Auseinandersetzung konnte der Konzern die Abspaltung dieser Geschäftsbereiche zwar abwenden, muss aber dennoch erhebliche Einschnitte hinnehmen.
Das Gericht hatte bereits im August des vergangenen Jahres festgestellt, dass Google ein illegales Monopol im Bereich der Suchmaschinen innehält. In der im April angesetzten dreiwöchigen Anhörung gelang es den Klägern jedoch nicht, das Gericht vollständig von ihrer Auffassung zu überzeugen. In den Verhandlungen wurde zudem öffentlich, dass Google Drittanbietern durch weitreichende Abkommen mit Entwicklern, Netzbetreibern und Geräteherstellern den Marktzugang faktisch versperrt habe. So soll alleine Samsung in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt acht Milliarden US-Dollar erhalten haben, damit Googles Gemini-AI-App über einen Zeitraum von zwei Jahren auf seinen Mobilgeräten vorinstalliert wird. Noch höher soll die Zahlung an Apple ausgefallen sein – 20 Milliarden US-Dollar sollen geflossen sein, damit Google als Standardsuchmaschine in Safari gesetzt bleibt.
Urteil mit erheblichen Folgen...
Trotz dieser Erkenntnisse verzichtete das zuständige Gericht auf eine Zerschlagung der Unternehmensbereiche. Das Urteil hat für Google dennoch gravierende Folgen: Richter Mehta untersagte dem Konzern künftig den Abschluss von Exklusivverträgen im Bereich der Internetsuche. Zum Beispiel 20 Milliarden US-Dollar an Apple pro Jahr zu zahlen, damit Google die Standardsuche unter iOS ist, ist nicht mehr erlaubt.
Darüber hinaus verpflichtet das Urteil Google, ausgewählte Daten und Informationen an Wettbewerber wie Microsoft und Duck Duck Go sowie an KI-Unternehmen wie OpenAI und Perplexity weiterzugeben, um diese bei der Entwicklung konkurrierender Suchmaschinen zu unterstützen. Ferner entschied Mehta, dass Nutzern künftig bequem eine andere Standardsuchmaschine für den Datenschutzmodus zur Auswahl stehen muss.
...aber nicht für Apple
Für Apple hat das Urteil indes kaum Konsequenzen: Der iPhone-Hersteller kann sich weiterhin die Voreinstellung von Googles Suchmaschine vergolden lassen – wenn auch mit kleineren Auflagen. So muss Apple künftig stärker für alternative Suchmaschinen werben und jährlich Änderungen an den Einstellungen zur Standard-Suchmaschine vornehmen. Nutzer sollen außerdem bequem die Möglichkeit haben, eine andere Suchmaschine als Standard auszuwählen. Dieser Punkt dürfte Apple wenig betreffen, da das Unternehmen dieser Aufforderung bereits vor einigen Monaten nachgekommen ist.
Wegweisendes Urteil
Die Entscheidung gilt als eine der bedeutendsten gerichtlichen Anordnungen im Technologiesektor seit mehr als 25 Jahren und könnte anderen Richtern als Blaupause für ähnliche Entscheidungen gegen Meta, Amazon und Apple dienen.
Google will sich nicht geschlagen geben
Google weist weiterhin jegliches Fehlverhalten zurück und hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.