Datenschutz, Überwachung, KI: Was die CDU, CSU und SPD in der Digitalpolitik planen
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeignet. Zu den Vorhaben zählen der Ausbau der Infrastruktur, Reformen beim Datenschutz, die Staatsmodernisierung, sowie ein Ausbau bei der Internet-Überwachung. Generell zählt Digitalpolitik zu den zentralen Themen.
„Digitalpolitik ist Machtpolitik. Wir wollen ein digital souveränes Deutschland“, lautet einer der Einstiegssätze zum entsprechenden Kapitel im Koalitionsvertrag (PDF). Abhängigkeiten abbauen und Schlüsseltechnologien entwickeln sind Teil des Forderungskatalogs, man möchte „europäisch integrierte und resiliente Wertschöpfungsketten für Schlüsselindustrien, von Rohstoffen über Chips bis zu Hard- und Software“ schaffen.
Schaut man sich die Maßnahmen im Koalitionsvertrag an, fällt auf: Ein merklicher Schritt ist das Schaffen eines Bundesministeriums für Digitalisierung. Ansonsten sind viele Vorhaben bereits Detailregelungen, das Papier liest sich kleinteilig. Ein Überblick mit einigen Einblicken in den Koalitionsvertrag.
Staat modernisieren: Neues Digitalministerium
Dass ein eigenständiges Ministerium für die Digitalisierung und Staatsmodernisierung entstehen soll, ist eine Neuerung, die viele Verbände und Interessensgruppen in den letzten Monaten gefordert haben. Kompetenzen bündeln ist das Ziel, die Leitung wird die CDU übernehmen. Im Gespräch ist die bisherige hessische Digitalministerin Kristina Sinemus.
Dieses Ministerium soll dann auch verantwortlich sein, um den Weg zur digitalen Verwaltung zu ebenen. Eine nutzerorientierte und rein digitale Verwaltung ist das Leitbild. Erreichen möchte man das unter anderem mit „Once-Only“-Grundsatz, Unternehmen und Bürger sollen sich demnach nur einmal ihre Daten beim Staat eingeben müssen, die einzelnen Behörden werden dann verpflichtet, die Informationen zu tauschen.
Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau sind weitere Vorhaben. Souveränität und zu denen auch eine Reform beim Datenschutz zählt.
Datennutzung ergänzt den Datenschutz.
„Datennutzung“ war eines der Stichworte, das bereits in dem Sondierungspapier für Aufsehen sorgte. Nun finden sich entsprechende Formeln wieder im Koalitionsvertrag, es läuft unter dem Motto „Datenschutz entbürokratisieren“. Komplexe Einwilligungslösungen will man etwa – im Rahmen der DSGVO – durch „unbürokratische Widerspruchslösungen“ ersetzen. Auf EU-Ebene möchte man erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten, kleine und mittelständische Unternehmen sowie eine „risikoarme“ Datenverarbeitung von der DSGVO ausgenommen wird.
Mehr Kompetenzen soll die Bundesdatenschutzbeauftragte erhalten. Bei dieser will Schwarz-Rot künftig die Aufsicht bündeln. Vom Titel her soll sie künftig aber nicht mehr nur die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sondern auch für Datennutzung sein.
Die IP-Vorratsdatenspeicherung soll kommen
Im Bereich der Internet-Überwachung kommt das, was von der schwarz-roten Koalition zu erwarten war. Für IP-Adressen sowie Portnummern will man eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung einführen. Im Bereich der Staatstrojaner soll die Bundespolizei bei schweren Straftaten die Quellen-TKÜ – also das reine Abhören von Kommunikation – nutzen können.
Im Bereich der biometrischen Überwachung will man auch KI-Systeme erlauben. Bei öffentlich zugänglichem Internetmaterial soll nachträglich ein Abgleich möglich sein. Bei welchen Straftaten dieses Instrument kommt, wird nicht gesagt – die Rede ist lediglich von „bestimmten Zwecken“. Was sich also festhalten lässt, ist eine Abkehr vom Ampel-Vorhaben wie Quick-Freeze, die zumindest Grüne und FDP forderten.
Glasfaser in jede Mietwohnung
Im Bereich Glasfaserausbau bleibt es bei dem, was im Vorfeld bereits bekannt war. Glasfaseranschlüsse will man in jede Mietwohnung bringen. Förderprogramme möchte man begrenzen, den Ausbau vor allem marktgetrieben voranbringen – es ist also in etwa das, was auch in der Branche Anklang findet. Ebenso soll der Glasfaserausbau als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert werden.
Im Mobilfunk will man den Einsatz von Satellitentechnologie unterstützen. Die Vergabe der Frequenzen will man derweil weiter an Versorgungsauflagen knüpfen. Konkrete Aussagen zum Komplettausbau findet man im Koalitionsvertrag jedoch weder beim Mobilfunk- noch beim Glasfaserausbau.
Rechenzentren und KI
Beschleunigen möchte man den Auf- und Ausbau von Rechenzentren, in diesem Bereich verspricht man den Betreibern ebenfalls erleichtere Vorschriften. Die Abwärme der Anlagen soll sich etwa leichter ins Fernwärmenetz einspeisen lassen. Rechenzentren sollen auch von den niedrigeren Energiepreisen profitieren, für die Schwarz-Rot durch eine Senkung der Stromsteuer sowie Netzentgelte sowie einer Ausweitung der Strompreiskompensation sorgen will. Eine der AI-Gigafactories, die die EU plant, will man ebenfalls nach Deutschland holen.
Diese sollen auch Teil einer KI-Offensive mit einem 100.000-GPU-Programm sein, das man als Forschungsförderung plant. Von dieser Infrastruktur sollen die Forschungseinrichtungen und Hochschulen profitieren, aber auch die Start-up-Landschaft. Kleine und mittlere Unternehmen will man durch „gezielte Angebote wie KI-Reallabore“ unterstützen, den europäischen AI Act will man möglichst innovationsfreundlich in nationales Recht übersetzen.
Ansonsten verlagert sich generell der Fokus auf Zukunftstechnologien und High-Tech-Forschung. Schon in der Vorstellung des Koalitionsvertrags sprach der CSU-Vorsitzende Markus Söder explizit Bereiche wie die Raumfahrtindustrie an, weitere Themen sind etwa Robotik und Quanten-Computing. Verantwortlich für die Umsetzung ist das neu konstruierte Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das die CSU übernimmt.
Wie es weiter geht
Nun müssen die zuständigen Gremien in den jeweiligen Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen. Ist das der Fall, ist dieser Vertrag dann die Grundlage für eine Koalition, die Friedrich Merz als Kanzler anführen wird. Mit seiner Wahl im Bundestag wird nach derzeitigem Stand am 7. Mai gerechnet. Im Verlauf des Aprils sollte dann auch bekannt werden, welche Personen die einzelnen Ministerposten übernehmen.