Neues EU-Label: Reparierbarkeits­klassen und Update-Garantie für Smartphones

Michael Günsch
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Neues EU-Label: Reparierbarkeits­klassen und Update-Garantie für Smartphones

Am 20. Juni 2025 tritt die Ökodesign-Verordnung der EU in Kraft. Damit hält auch ein Energielabel für Smartphones und Tablets Einzug. Dieses nennt nicht nur die Energieeffizienzklasse, sondern macht auch Angaben zu Akkulaufzeit, Reparierbarkeit und Robustheit des Geräts. Software-Updates müssen zudem länger angeboten werden.

Mit dem Ziel, Energie und Ressourcen zu sparen, was letztlich der Umwelt zugute kommen soll, aber auch Kosten für Verbraucher reduziere, hatte die EU die sogenannte Ökodesign-Verordnung beschlossen, die am 20. Juni 2025 in Kraft tritt.

Neues Energielabel mit Reparierbarkeitsklasse

Im Zuge der Richtlinien für Gerätehersteller hält ein Energielabel für Smartphones, Feature Phones, Schnurlostelefone (Festnetz) und herkömmliche Tablets Einzug. Smartphones und Tablets mit flexiblem Display fallen nicht darunter und auch Tablet-Computer, die nicht über ein Smartphone-ähnliches Betriebssystem (Android, iOS, etc.) verfügen, bleiben außen vor.

Das neue Energie-Label für Smartphones und Tablets erklärt (maschinelle Übersetzung)
Das neue Energie-Label für Smartphones und Tablets erklärt (maschinelle Übersetzung) (Bild: EU Kommission)

Das neue Label enthält nicht nur die auf anderen Elektrogeräten längst eingeführte Energieeffizienzklasse von A (beste) bis G (schlechteste), sondern macht zusätzlich Angaben zur Akkulaufzeit und den möglichen Ladezyklen. Außerdem gibt es neue Reparierbarkeitsklassen, die von A bis E reichen. Zudem wird die Robustheit der Geräte klassifiziert, indem eine Zuverlässigkeitsklasse für den wiederholten freien Fall (A bis E) und die Schutzart (IP..) gegen Staub und Wasser angegeben wird.

Ökodesign-Anforderungen im Detail

Drei grundlegende Anforderungen gibt es:

Reparaturichtlinien

Die an die Produkte gestellten Anforderungen sehen unter anderem vor, dass sich die Hersteller dazu verpflichten, „kritische Ersatzteile“ binnen 5 bis 10 Werktagen bereitzustellen. Nach Einstellung der Verkäufe des jeweiligen Modells in der EU sollen Ersatzteile noch über einen Zeitraum von sieben Jahren verfügbar bleiben. Professionelle Reparaturdienste sollen zudem unbeschränkten Zugriff auf nötige Software (Firmware) erhalten.

Akkus und Schutzarten

Die eingesetzten Akkus müssen mindestens 800 Lade- und Entlade-Zyklen überdauern und dann noch eine verbleibende Kapazität von mindestens 80 Prozent aufweisen. Ferner sollen die Geräte stets einen gewissen Schutz vor Schäden durch Herunterfallen oder das Eindringen von Staub und Wasser bieten.

Längere Update-Versorgung

Die Zeiträume, über die ein Smartphone noch mit Updates für das Betriebssystem versorgt wird, sind bisher sehr verschieden. Zumindest eine längere Mindestdauer sieht die EU nun vor: Nach Verkaufsende des jeweiligen Geräts soll es mindestens fünf Jahre lang Updates geben.

2,2 Terawattstunden sollen eingespart werden

Die EU rechnet vor, dass durch diese Maßnahmen im Jahr 2030 schätzungsweise 2,2 Terawattstunden an elektrischer Energie eingespart werden.

Angst vor höheren Preisen

Um die genannten Anforderungen einzuhalten, kommen mehr Kosten auf die Hersteller zu, um etwa auch für günstige Geräte Schutzklassen und Langzeit-Updates zu bieten. Letztlich könnte der Einstieg also teurer werden.

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