Eilantrag abgelehnt: Apple muss angewiesene Änderungen im App Store umsetzen
Apple muss die dem Unternehmen im Zuge der juristischen Auseinandersetzung mit Epic gerichtlich auferlegten Änderungen im App Store umsetzen. Ein entsprechender Eilantrag zur Aussetzung der Anordnung während des noch immer laufenden Gerichtsverfahrens wurde abgelehnt.
Kurz nach dem ergangenen Urteil, mit dem Apple verpflichtet wurde, seine Richtlinien zu externen Kauf-Links im US-App-Store zu überarbeiten, stellte das Unternehmen einen Eilantrag beim zuständigen Berufungsgericht. Dieser hatte das Ziel, die Umsetzung der neuen Regelung aufzuschieben, bis eine vollständige Berufung erfolgen könne. Das Berufungsgericht für den neunten Gerichtsbezirk in den Vereinigten Staaten wies den Antrag nun zurück. Damit bleibt es Anbietern wie Epic, Spotify oder Patreon weiterhin erlaubt, Nutzer auf Kaufoptionen außerhalb des App Stores hinzuweisen, ohne dass Apple hierfür Gebühren erheben darf.
Apple befürchtet große finanzielle Einbußen und Kontrollverlust
Nach Einschätzung des Gerichts konnte Apple nicht überzeugend darlegen, dass die Berufung voraussichtlich erfolgreich verlaufen werde oder dem Unternehmen durch eine sofortige Umsetzung ein irreparabler Schaden drohe. Zudem sei abzuwägen gewesen, ob anderen Parteien durch die Aussetzung Nachteile entstünden und wo das öffentliche Interesse liege. Apple argumentierte, dass die Beibehaltung der neuen Regelung das Unternehmen jährlich „Hunderte Millionen bis Milliarden“ US-Dollar kosten würde. Die Anordnung sei laut Konzern „außergewöhnlich“ und zwinge Apple dazu, „freien Zugang“ zu seinen Produkten und Dienstleistungen zu gewähren. Außerdem betonte Apple, es müsse das Recht haben, Provisionen auf externe Kauf-Links zu erheben und diese kontrollieren zu dürfen, was derzeit beides untersagt sei. Das Gericht zeigte sich jedoch nicht überzeugt, dass eine Aussetzung gerechtfertigt sei und wies den Antrag entsprechend zurück.
Seit fünf Jahren andauernder Rechtsstreit
Die jetzt erfolgte Entscheidung stellt lediglich ein weiteres Kapitel im seit 2020 andauernden Konflikt zwischen Apple und Epic dar. Epic hatte Apple damals verklagt, weil es die 30-prozentige Provision des App Stores als überhöht einstufte. Das Gericht folgte zwar in Teilen der Argumentation Apples und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Provision, ordnete aber gleichzeitig an, dass der Store für Out-of-App-Käufe geöffnet werden müsse. Nach einem mehrjährigen Berufungsverfahren setzte Apple die Anweisung zwar um, erhob dafür jedoch Gebühren zwischen 12 und 27 Prozent und führte strengere Anforderungen an die Gestaltung der Links ein – was wiederum zu einer weiteren Klage seitens Epic führte. Diese hatte zur Folge, dass iOS-Apps in den USA künftig Out-of-App-Zahlungssysteme unterstützen müssen, ohne dass Apple hierfür Gebühren verlangen darf.