Hallo,
„ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Dieser augenzwinkernde Spruch, ständiger Begleiter aller Juristen seit dem allerersten Semester, ist in dieser Diskussion sicher hilfreich, um diese abzuschließen:
In meinem Falle wurde das Paket „1blu‑Homepage Smash“ im Januar 2020 zu einem ausdrücklich beworbenen „DAUERPREIS“ abgeschlossen. Diese Preisangabe war für meine Entscheidung ausschlaggebend und begründete eine klare Erwartung an eine langfristige Preisstabilität. Die damalige Werbung habe ich (in weiser Voraussicht?) vollständig und gerichtsverwertbar dokumentiert.
Umso irritierender ist das Verhalten von 1blu in den letzten 15 Monaten:
👉 September 2024: Erste massive Preiserhöhung um über 260 % angekündigt – nach Widerspruch von 1blu zurückgezogen.
👉 Dezember 2024: Zweiter Preiserhöhungsversuch um über 260 % – erneut nach Widerspruch zurückgezogen.
👉 Dezember 2025: Zwölf Monate später der nächste Versuch – diesmal „als Dank für die Kundentreue“ eine Erhöhung um über 190 %.
Für mich wirkt das nicht wie ein Einzelfall, sondern wie ein wiederholtes Austesten, wie weit man bei Bestandskunden gehen kann. Mit einem „DAUERPREIS“ hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.
Was mich als langjährigen Kunden besonders stört, ist der Umgang mit Transparenzpflichten:
👉 Die Begründungen für die Erhöhungen sind jedes Mal extrem allgemein und lassen keinerlei echte Nachvollziehbarkeit zu.
👉 Wichtige Hinweise, die laut AGB zwingend erforderlich wären, fehlen einfach.
👉 Die Mitteilungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine klare, verständliche und vollständige Information, wie sie Verbraucherschutz und AGB‑Recht verlangen.
👉 Die Erhöhungen stehen in keinerlei Verhältnis zur ursprünglichen Preiszusage.
Drei Versuche in so kurzer Zeit lassen Zweifel an der Fairness und Verlässlichkeit aufkommen.
Ich habe der Erhöhung widersprochen und mich auf meine Rechte berufen. Zusätzlich wurde eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen und entsprechend vorzugehen. Die Verbraucherzentrale und Wettbewerbszentrale ist ebenfalls informiert und geht die Angelegenheit auf jeweils eigene Weise an.
Als langjähriger Kunde hätte ich mir deutlich mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Respekt gegenüber bestehenden Verträgen gewünscht.
Rückblickend kann ich nur jedem davon abraten, Verträge mit Unternehmen abzuschließen, bei denen grundlegende Rechte offenbar so wenig Beachtung finden, dass man sie nur mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen kann.
Aus meiner Sicht erfüllt das Verhalten von 1blu die typischen Merkmale von:
👉 Irreführender geschäftliche Handlung (§ 5 UWG)
👉 Irreführung durch Unterlassen (§ 5a UWG)
👉 Unangemessener Benachteiligung (§ 3a UWG i.V.m. AGB-Recht)
Daher mein Rat: Finger weg von diesem Unternehmen!
Ich empfehle allen Kundinnen und Kunden von 1blu, eine angekündigte Preiserhöhung nicht ohne rechtliche Prüfung zu akzeptieren. Auch ich habe den Erhöhungen erfolgreich widersprochen – und zwar wie folgt:
„Hiermit widerspreche ich der angekündigten Preiserhöhung vollumfänglich. Der Tarif wurde 202x ausdrücklich als Dauerpreis beworben. Diese Zusage war für meine Entscheidung ausschlaggebend und begründete eine klare Erwartung an eine langfristige Preisstabilität.
Die nun angekündigte Erhöhung um über 190 % ist weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig.
Zudem fehlt in Ihrer Mitteilung der nach Ihren eigenen AGB zwingend erforderliche Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Ohne diesen Hinweis kann die Preisänderung keine rechtliche Wirkung entfalten. Ich fordere Sie daher auf, den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.“
Aus meiner Sicht zeigt das Verhalten von 1blu, dass die rechtliche Grundlage ihrer Preiserhöhungen äußerst fragwürdig ist. Andernfalls hätte das Unternehmen frühere Erhöhungsversuche nicht sofort wieder zurückgenommen.