1blu Webhosting Preiserhöhung 2025 - Alternative gesucht ?

kachiri schrieb:
Steht aber von Anfang an erwähnte Klausel in den AGB, sind Preiserhöhungen möglich. Mit dem Sonderkündigungsrecht.
Nein, nur mit Zustimmung. Es gibt im Verbrauchergeschäft weiterhin keine "automatischen" Preiserhöhungen für irgend jemanden.
 
Bitte Rechtsquellen. Im Vertragswesen ist konkludentes Handeln geeignet eine Zustimmung zu geben. Muss nichts schriftlich sein…
Wie gesagt. Urteile lesen. Das Gericht bzw die Gerichte sagen nur, dass für den Kunden erkennbar sein muss wann und warum es zu Preiserhöhungen kommen kann.
 
Das Urteil lässt sich nicht auf alle Bereiche übertragen.
 
@kachiri Wir sehen ja an diesen absolut überflüssigen Laienauskünften, dass Verbraucher nicht in der Lage sind, ihre Rechte wahrzunehmen. Deshalb ist es gut, dass es Verbraucherzentralen gibt und wir werden den Webhoster jetzt mal an die Verbraucherzentrale melden, damit sie deren AGB überpüfen und ggf. abmahnen und Verbandsklage erheben.

Ist das okay für dich?
 
Der TE fragte nach Alternativen.
30 Seiten Debatte über AGBs.
Immerhin hat er von einem "netcup" als Alternative genannt bekommen, Danke dafür.
 
smashcb schrieb:
Ich sehe ein das es hier eine gewissen Kritikpunkt an meiner Aussage gibt. ABER es gibt dermaßen viele SPAM Mails usw von 1blu, dass sie selber auf einem riesen Banner beim Login hinweisen, dass man ja nicht drauf klicken soll.
Und sogar das Thema der Spams ist "domainwechsel" , "Tarifwechsel" etc . Und man muss ehrlicherweise sagen, dass es mittlerweile bei jedem guten Anbieter auch ein internes Postfach gibt, wo man zumindest seine Benachrichtigungen lesen kann.
Alternativ kann man sich auch die Mühe machen, einfach den ganzen Spam bzw Werbemails abzubestellen oder erst die ganzen Haken beim Bestellvorgang für die Newsletter gar nicht erst anzuklicken. Und in jeder Werbemail steht ganz unten irgendein Link. wo man hingehen muss, um den Spam abzubestellen.
Wenn man das aus Bequemlichkeit nicht macht, hat man immer in irgendeiner Form nur Mehrarbeit davon, wie man hier sehen kann
Ich gebe zu, dass ich das auch manchmal schleifen lasse, aber dann doch wenn es zu viel wird, zig Sachen abbestelle

Und so eine AGB Sache bringt doch am Ende meist nichts oder nur wenig, wenn die Preiserhöhung nicht mögich ist aus welchen Gründen auch immer und man sich gegenüber dem Anbieter durchsetzt, bekommt man zum nächstmöglichen Zeitpunkt die ordentliche Kündigung des Anbieters
 
diese spammails gibts bei netcup auch inkl phishing links

(und da klickst du nix, abbestellen auch nicht, ist ja SPAM von SPAMMERN, keine offizielle werbung)
 
Comadevil schrieb:
Alternativ kann man sich auch die Mühe machen, einfach den ganzen Spam bzw Werbemails abzubestellen oder erst die ganzen Haken beim Bestellvorgang für die Newsletter gar nicht erst anzuklicken. Und in jeder Werbemail steht ganz unten irgendein Link. wo man hingehen muss, um den Spam abzubestellen.
man du bist sooo schlau ... nur dummerweise sind SPAM keine Werbemails.
 
Hallo,

„ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Dieser augenzwinkernde Spruch, ständiger Begleiter aller Juristen seit dem allerersten Semester, ist in dieser Diskussion sicher hilfreich, um diese abzuschließen:

In meinem Falle wurde das Paket „1blu‑Homepage Smash“ im Januar 2020 zu einem ausdrücklich beworbenen „DAUERPREIS“ abgeschlossen. Diese Preisangabe war für meine Entscheidung ausschlaggebend und begründete eine klare Erwartung an eine langfristige Preisstabilität. Die damalige Werbung habe ich (in weiser Voraussicht?) vollständig und gerichtsverwertbar dokumentiert.

Umso irritierender ist das Verhalten von 1blu in den letzten 15 Monaten:

👉 September 2024: Erste massive Preiserhöhung um über 260 % angekündigt – nach Widerspruch von 1blu zurückgezogen.
👉 Dezember 2024: Zweiter Preiserhöhungsversuch um über 260 % – erneut nach Widerspruch zurückgezogen.
👉 Dezember 2025: Zwölf Monate später der nächste Versuch – diesmal „als Dank für die Kundentreue“ eine Erhöhung um über 190 %.

Für mich wirkt das nicht wie ein Einzelfall, sondern wie ein wiederholtes Austesten, wie weit man bei Bestandskunden gehen kann. Mit einem „DAUERPREIS“ hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.

Was mich als langjährigen Kunden besonders stört, ist der Umgang mit Transparenzpflichten:

👉 Die Begründungen für die Erhöhungen sind jedes Mal extrem allgemein und lassen keinerlei echte Nachvollziehbarkeit zu.
👉 Wichtige Hinweise, die laut AGB zwingend erforderlich wären, fehlen einfach.
👉 Die Mitteilungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine klare, verständliche und vollständige Information, wie sie Verbraucherschutz und AGB‑Recht verlangen.
👉 Die Erhöhungen stehen in keinerlei Verhältnis zur ursprünglichen Preiszusage.

Drei Versuche in so kurzer Zeit lassen Zweifel an der Fairness und Verlässlichkeit aufkommen.

Ich habe der Erhöhung widersprochen und mich auf meine Rechte berufen. Zusätzlich wurde eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen und entsprechend vorzugehen. Die Verbraucherzentrale und Wettbewerbszentrale ist ebenfalls informiert und geht die Angelegenheit auf jeweils eigene Weise an.

Als langjähriger Kunde hätte ich mir deutlich mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Respekt gegenüber bestehenden Verträgen gewünscht.

Rückblickend kann ich nur jedem davon abraten, Verträge mit Unternehmen abzuschließen, bei denen grundlegende Rechte offenbar so wenig Beachtung finden, dass man sie nur mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen kann.

Aus meiner Sicht erfüllt das Verhalten von 1blu die typischen Merkmale von:

👉 Irreführender geschäftliche Handlung (§ 5 UWG)
👉 Irreführung durch Unterlassen (§ 5a UWG)
👉 Unangemessener Benachteiligung (§ 3a UWG i.V.m. AGB-Recht)

Daher mein Rat: Finger weg von diesem Unternehmen!

Ich empfehle allen Kundinnen und Kunden von 1blu, eine angekündigte Preiserhöhung nicht ohne rechtliche Prüfung zu akzeptieren. Auch ich habe den Erhöhungen erfolgreich widersprochen – und zwar wie folgt:

„Hiermit widerspreche ich der angekündigten Preiserhöhung vollumfänglich. Der Tarif wurde 202x ausdrücklich als Dauerpreis beworben. Diese Zusage war für meine Entscheidung ausschlaggebend und begründete eine klare Erwartung an eine langfristige Preisstabilität.
Die nun angekündigte Erhöhung um über 190 % ist weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig.
Zudem fehlt in Ihrer Mitteilung der nach Ihren eigenen AGB zwingend erforderliche Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Ohne diesen Hinweis kann die Preisänderung keine rechtliche Wirkung entfalten. Ich fordere Sie daher auf, den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.“

Aus meiner Sicht zeigt das Verhalten von 1blu, dass die rechtliche Grundlage ihrer Preiserhöhungen äußerst fragwürdig ist. Andernfalls hätte das Unternehmen frühere Erhöhungsversuche nicht sofort wieder zurückgenommen.
 
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Ich habe jetzt auch ein Schreiben von denen bekommen und ich bin auch langjähriger Kunde und kann nicht mehr widersprechen...


Sehr geehrter Herr ,

am xx.11.2024 hatten wir Sie über eine geplante Tarifänderung für Ihr Produkt 1blu-Web-Domain | Vertrag zu Beginn Ihrer neuen Vertragslaufzeit informiert.

Auf Ihren Wunsch hin haben wir diese Anpassung zunächst nicht umgesetzt und konnten Ihnen vorübergehend weiterhin Ihren bisherigen Monatspreis gewähren. Dies ist künftig jedoch leider nicht mehr möglich.




Um die Qualität und Stabilität unserer Dienstleistungen auch weiterhin sicherzustellen, müssen wir nun leider eine Preisanpassung Ihres Tarifs vornehmen.

Als Dank für Ihre Kundentreue möchten wir Ihnen jedoch einen vergünstigten Treuepreis einräumen. Ab der nächsten Vertragslaufzeit nutzen Sie Ihr Paket daher für 2,59 €/Monat*, anstatt zum regulär vorgesehenen neuen Preis von 6,99 €/Monat*.




 
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