Bezahlbarer Ersatz für defekten RAM

Ich danke für die üppigen Rückmeldungen und rechtlichen Tipps.
Ich werde am Nachmittag ein Mail an die Firma senden und reklamieren, da ich nicht gefragt worden bin, sondern ungefragt Gestern das Geld zurück bekommen habe - aber eigentlich einen Umtausch gewollt habe.
Ich hole mir dazu Unterstützung von einer Kollegin von der Rechtsabteilung wo ich arbeite.

DANKE EUCH
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: areacode030, TomH22, coxon und eine weitere Person
Knergy schrieb:
Dann gibt es eben paar "Nachbesserungsversuche".
Was am §439 BGB verstehst du nicht? Nachbesserung in diesem Zusammenhang heißt Lieferung einer Mangelfreien Sache. Das nennt sich dann für den Händer Geschäftsrisiko! Wenn die Gewährleistungfrist verstrichen ist, dann ist das allgemeines Lebensrisiko ... aber nicht innerhalb der ersten 2 Jahre vor allem weil der Händler ja nicht mal auf die Beweislastumkehr gepocht hat sondern anerkannt hat dass der RAM defekt ist, er hat damit eigentlich sein Potentestes Pulver bereits verschossen.
Er hätte ja behaupten können, der TE hätte den RAM beschädigt, aber das hat er nicht getan sondern anerkannt dass die Wahre bei Lieferung mangelhaft war und das Geld zurücküberwiesen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sc0ut3r
Ich wäre mir sicher, dass du über Micron/ Crucial Ersatz bekommen hättest/ würdest.
 
Pyrukar schrieb:
Was am §439 BGB verstehst du nicht?

Das ist eindeutig. Wenn der Händler sich aber weigert, kann man gerne klagen oder wie Rumpelstilzchen mit dem Fuß aufstampfen. Ich wollte nur auf Probleme der Praxis aufmerksam machen. Sonst endet das wie im Straßenverkehr: "Ich hatte aber Vorfahrt" ist eine Aufschrift, die den Grabstein auch nicht schöner macht.

Zunächst wäre es mal hilfreich, wenn man hier ALLES erfährt. Bislang hört man nur das, was vermeintlich wichtig ist und alle stürzen sich drauf.

https://www.computerbase.de/forum/t...computer-fuer-bildbearbeitung-kaufen.2238496/

Anscheinend ist es ein Fertig-PC geworden. Damit wäre schonmal der ganze PC einzuschicken, außer der Anbieter sagt etwas anderes. Getreu der Beschreibung des BGB gilt es eben für die gesamte Ware bzw. in dem Fall den PC. Aber auch wenn der Anbieter sagt "bauen sie aus und schicken es mal her" wäre ich vorsichtig, nicht das hinterher ein "das haben sie aber beim Ausbau selbst beschädigt" kommt! Aber der Punkt ist vermutlich schon durch, wie das gelaufen ist, wissen wir nicht.

Und selbst wenn man jetzt irgendwie zu neuen 128 GB DDR5 von Crucial oder dem PC-Anbieter kommt, das kann (nicht muss) dauern. Also für den Fall sollte man so oder so eine Alternativlösung parat haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: XerXes6900
Ich bin recht perlex, wieviel von meinem Rechner da noch online steht. :freaky:
Zur Info: Ich habe nicht alle Komponenten bei einer Firma gekauft, sondern mir bis auf die SSD Laufwerke und RAM das beim Großhändler zusammenbauen lassen. Der Geizhals hat nämlich einen günstigeren Weg gefunden.

Ich habe bereits geschrieben und eine Rückmeldung bekommen, ein Callcenter zu kontaktieren, das ich bereits getan habe. Es wird dort geprüft. Ich habe bei der Einsendung dezitiert um einen Umtausch des RAM gebeten, daher stehen meine Chancen zumindest auf die Rücksendung meines defekten RAMs nicht schlecht - sofern der Händler nicht von sich aus diesen umtauscht. Ich erfahre mehr, wenn die Feiertage vorbei sind.

Und danke, dass sich da so viele reinhängen.
Gutes neues Jahr!
Steffanie
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: DynamaxX und areacode030
@ knergy

Sry aber vll. solltest Du es Dir hier ersparen rechtliche Tipps zu geben. Die liegen nämlich hier ziemlich daneben.

Es ist so wie ausgeführt. Der Käufer verlangt Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Der Händler wählt dann Nachbesserung oder Neulieferung oder verweigert das.

Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird verweigert, kann der Käufer zurücktreten. Der Verkäufer kann das entgegen dem hiesigen Geschehen nicht. Der Käufer kann neben dem Rücktritt Schadensersatz verlangen, der dann auch die Kosten der Neubeschaffung umfasst. Und zwar die aktuellen.

Die einzige Frage ist, ob man das zur Not durchboxen will. Akzeptieren sollte man dieses vertragswidrige Verhalten des Verkäufers auf keinen Fall.
 
Ja, akzeptieren nicht. Aber sich auch nicht einreden, das man über Crucial oder den Händler sofort gleichwertigen Ersatz bekommt. Man muss sofort und unverzüglich auf eigene Kosten neuen Ram besorgen! Wo die Reise preislich hingeht, wissen wir nicht. Auch die allgemeine Liefersituation unabhängig vom Preis ist unvorhersehbar. Eigentlich ist das Kind ja schon vor 3 Wochen beim Arbeitsspeicherdefekt in den Brunnen gefallen, weil damals waren die Preise noch günstiger. Nachdem man da die Ursache identifiziert hat, hätte man schon handeln sollen. Jetzt vertrostet das Callcenter die TE wieder bis ins neue Jahr. Wieder ein paar verlorene Tage. Genauso ein Spiel ist mit dem "Nachbesserungsversuch" drin. Irgendeine kleine Klitsche könnte damit "auf Zeit spielen". Das steht dem Händler zu. Fragt sicht, ob die TE weiter steigende Preise riskieren will?

Klar kann man auf irgendwelchen Schadenersatz und was weiß ich noch alles dann klagen. Davon hat man aber heute oder in einer Woche trotzdem keinen Arbeitsspeicher. Ich würde mich hier nicht auf eine mögliche Gerichtsverhandlung verlassen (Stichwort Vergleich). Stornieren kann man den selbst gekauften Arbeitsspeicher immer noch, oder auch selbst wieder verkaufen ohne Wertverlust.

Aktuell wissen wir nichts. Weder den Händler, noch die abgelaufene Kommunikation. Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 paar Schuhe. Das bspw. bei einem Nebenjob viel Schadenersatz drin ist, wäre anzuzweifeln.
 
Zurück
Oben