speedlimiter
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 763
reiner Onlinetarif... nur Offline-SIM-Karten-Versand
Gehört für mich in dem Begriff eines reinen Onlinetarifs dazu.
Gehört für mich in dem Begriff eines reinen Onlinetarifs dazu.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wilhelm14 schrieb:Habt ihr dabei VoLTE oder WLAN Call? Beides ist im Grunde bei fraenk der Vorteil im Gegensatz zu anderen Discountern. Viele Häuslebauer haben in ihrem Neubau kaum Netz und können dann über ihr WLAN telefonieren.
Das sehen Gerichtsurteile aber anders, weshalb die Anbieter den Begriff Flatrate auch nicht mehr im Bezug auf das Internet selbst verwenden. Es gibt eine SMS-Flat oder Telefon-Flat. Aber eine Internet-Flat(rate) wird von den Mobilfunkern nicht mehr beworben.Mithos schrieb:Ich glaube manche wissen hier nicht was Flatrate bedeutet.
Man bezahlt immer den gleichen Preis, unabhängig von der Art der Nutzung. Das bedeutet nicht, dass man immer die volle Geschwindigkeit haben muss, damit es diese Definition erfüllt.
knorki schrieb:Das sehen Gerichtsurteile aber anders
Ihre Entscheidung begründete die Zivilkammer damit, dass Kunden mit dem Begriff Flatrate bei Internetzugängen einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit verbänden und nicht mit Einschränkungen rechneten.
knorki schrieb:@Mithos Leistung nicht aufgrund der Häufigkeit meiner Verwendung reduziert wird.
Mithos schrieb:Beim dritten steht ja erstmal nur, dass Verbraucherschützer das nicht mögen, aber nichts festgelegtes. Beim 2. Link schien es mehr um den begriff "unbegrenzt" zu gehen, als um Flatrate.
Generell schien es oft darum zu gehen, dass ab einem Gewissen Verbrauch gesperrt wurde, es aber vorher nicht angepriesen wurde.
https://www.verbraucherzentrale.nrw...empos-bei-internetflatrates-unzulaessig-14023Vertragsklauseln, die bei Internet-Flatrates eine Drosselung des Surftempos auf 2 Mbit/s vorsehen, sind unwirksam. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Deutsche Telekom GmbH entschieden.
new Account() schrieb:
Ja richtig, aber bei den Daten stehen 4 GB und nicht Flat. Und ja, da streiten sich die Leute, ob Flat unendlich ungedrosselt meint oder einfach nur ein Festpreis, der nicht durch Nutzung (Minuten, Megabyte-Preis) hoch zählt.knorki schrieb:sofort weiter zu telefonieren. Das ist vielleicht lästig, aber die Leistung als solches ist nicht begrenzt.
Das sagte ich ja weiter oben, das die Mobilfunker den Begriff "Flat" bei der Beschreibung der Internetleistung nicht mehr benutzen 🙂Wilhelm14 schrieb:Ja richtig, aber bei den Daten stehen 4 GB und nicht Flat. Und ja, da streiten sich die Leute, ob Flat unendlich ungedrosselt meint oder einfach nur ein Festpreis, der nicht durch Nutzung (Minuten, Megabyte-Preis) hoch zählt.
Das steht nirgendwo in meinem verlinkten Artikel?Mithos schrieb:Da geht es doch aber nicht um die Bezeichnung, sondern dass die Drossel zu stark ist.
Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr.new Account() schrieb:Das steht nirgendwo in meinem verlinkten Artikel?