Ich würde diesen Absatz eher wie folgt zerlegen:
T1984 schrieb:
Dieser Erweiterungsausbau unter Nutzung des geförderten Netzes darf erst zwei Jahre nach Inbetriebnahme des geförderten Netzes durchgeführt werden, falls:
- das angrenzende Netz vor weniger als fünf Jahren in Betrieb genommen wurde oder falls
- im angrenzenden Gebiet zwei unabhängige Netze bestehen, die ähnliche Geschwindigkeiten wie das geförderte Netz aufweisen."
T1984 schrieb:
[...] darf der gefördert ausbauende Anbieter die von der Förderung ausgenommen Adressen sofort eigenwirtschaftlich erschließen. Oder eben gegen Bezahlung durch die Eigentümer der Immobilien an den Adressen. Denn dann gilt die Zweijahresfrist ja nicht.
Und genau da sehe ich aktuell keine Klausel, die eine Umgehung der Zweijahresfrist verhindert. Dort steht ja, erst nach zwei Jahren und auch nur dann, wenn Bedingungen erfüllt sind.
Incanus schrieb:
Aber er kann doch Gigabit per DOCSIS bekommen.
Würdest du dir bei anstehendem Glasfaserausbau in meinetwegen ein, zwei oder drei Jahren dann noch ne Koaxleitung mit fragwürdiger Performance wegen überbuchtem Netz verlegen lassen? Nur weil die Politik die Regeln so hirnrissig gestaltet hat, dass du nicht ans Glasfaser angeschlossen werden
darfst, dein Nachbar hingegen schon?
Vermutlich würde ich dann eher schauen, ob mein Nachbar bereit wäre, mir für begrenzte Zeit via WLAN-Richtfunk aus zu helfen, auch wenn das einige Nachteile mit sich zieht. Die kann man aber regeln.
Oder eben Mobilfunk/Satellit.
Die Pointe ist ja nicht, dass er aufm Papier nicht könnte aber die Realität ist eben eine andere. Auch wenn's nicht thematisiert wurde, wahrscheinlich würde er vom Kabelnetzbetreiber die gleiche Antwort bekommen wie vom Glasfasernetzausbauer. Keine.
Incanus schrieb:
Wenn Du es selber machst schon. Aber wenn Du es machen lässt und der Handwerker noch drei weitere Kunden hat, die diese Woche auf ihn warten, wird er auch erst nur das Nötigste machen.
Der Handwerker macht nur das, wofür er beauftragt wurde, klar. Das Problem sind dann auch nicht die Handwerker sondern diejenigen, die ihn nicht so beauftragen dürfen, wie es logistisch am sinnvollsten wäre.