Das mit der Jahresfrist für Nichtnutzung war von Benna wohl eher als Vorschlag gemeint,Skysurfa schrieb:Dann kann ARM aber den Laden zu machen.
tatsächlich ist es in Deutschland derzeit so, dass Markenrechte 5 Jahre auch so geschützt bleiben, andere Patente hingegen keiner verfrühten Ablaufsfrist unterliegen.
ARM und spezialisierte Patentkläger könenn also machen was sie wollen.