We can still be friends :-)Weyoun schrieb:@Jarhead91
Großes Sorry! Ich weiß auch nicht, wie du in das Zitat bekommen bist. Ich habe nur auf "Zitieren" gedrückt. Habe es umgehend korrigiert.![]()
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News Musikstreaming: Spotify Premium wird noch teurer als erwartet
- Ersteller nlr
- Erstellt am
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Speedy Gonzales
Ensign
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Ich habe eine AMD-CPU. Aber ich kann Plex ja trotzdem mal ausprobieren.mchawk777 schrieb:Angefangen beim ollen Intel-PC
Ergänzung ()
Ich nutze Windows 11, um das klarzustellen.Alphanerd schrieb:weil da beim Download nur Windows 10 steht?
Zuletzt bearbeitet:
Löschknecht
Lieutenant
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Manegarm schrieb:Konzern/Firma/Betreiber was auch immer
Bei der deutschen Bahn zB habe ich das Gefühl sie drängen die Leute zum Abo, weil die Bedarfspreise extrem hoch sind. Eine Einzelkarte für ein paar km kostet bald so viel wie damals eine ganze Tageskarte.
Die Deutsche Bahn setzt im Regionalverkehr nur das um was der Besteller (Bundesland) will inkl. Tarife, Preise usw.
Die DB ist hier nur Dienstleister und das sieht bei ODEG, DLB usw. nciht anders aus
Die Box mit der Wikipedia Definition von Rechtsverkehr habe ich leider übersehen. Durch die ganzen Zitate bin ich da durcheinander gekommen.Alphanerd schrieb:Du zitierst irgend einen Paragraphen in dem es um "Rechtsverkehr" geht. Direkt darunter zeige ich dir die Definition von Rechtsverkehr.
"Rechtsverkehr bezeichnet die Vornahme von rechtlich erheblichem Handeln.[1][2][3][4] Überwiegend ist von Rechtsverkehr die Rede, wenn Schriftstücke und Urkunden im Rahmen eines Straf- oder Zivilprozesses von einer Partei an eine andere übermittelt werden" (Quelle). Man kann jetzt den recht abstrakten Text des Links (war in dem Wikipedia Artikel verlink und ist das oben fett geschriebene) lesen und als nicht Jurist versuchen es zu verstehen. Unter Rechtsverkehr fällt aber z.B.: folgendes:
- Vertragsabschluss - Zwischen Unternehmen und Privatpersonen
- Eigentumserwerb - Der Kauf einer Immobilie oder der Erhalt eines Erbes sind Beispiele für Rechtsverkehr
- Gerichtliche Verfahren - Sowohl das Einreichen einer Klage als auch die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren
- Vertretung vor Behörden - Die Beauftragung eines Anwalts zur Vertretung vor Gericht oder einer Behörde
- Elektronischer Rechtsverkehr - Die Kommunikation mit Gerichten oder Behörden
- "Erstellen von Onlinekonten unter Angabe falscher Personalien nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung wegen Fälschung beweiserheblich Daten gem. § 269 StGB strafbar, so zuletzt BGH mit Beschluss vom 9. Januar 2023 (Az. 1 StR 381/22)." Klick
- Betrifft zwar Ebay und Personalien aber Wohnort ist ein Teil davon "unterfallen dem Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 Abs. 1 StGB nicht nur Veränderungen an einem bestehenden Konto auf der Auktionsplattform eBay, sondern auch die Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien." Klick
Edit:
Ob es strafrechtlich (§ 269 StGB) relevant ist müssen Anwälte oder Gerichte bewerten. Zum Thema § 263 StGB gibt es auch was: https://e-commerce-kanzlei.de/abo-vertrag-falsche-angaben-betrug
Dass es gegen die AGBs von Spotify verstößt ist klar: "Sie sichern außerdem zu, dass alle Angaben, die Sie im Rahmen der Registrierung an Spotify übermitteln, wahr, richtig und vollständig sind und Sie verpflichten sich, dies zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen" (wird in den Türkischen sicherlich auch drin stehen). Ob daraus dann Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können liegt wieder bei Anwälten (oder Gerichten).
Um das Thema für mich abzuschließen: Ich wollte mit meinem Beitrag nur auf diesem Schwachsinn widersprechen und darauf hinweisen, dass er die "Trickserei" vielleicht nicht an die große Glocke hängen sollte.
ThirdLife schrieb:Also betrügen auch C&A weil sie ja schliesslich keine Werke in DE haben sondern in China und Bangladesh einkaufen oder ? Es betrügt auch Apple oder Samsung, weil sie in China fertigen. Es betrügt BMW, weil Akkus kommen ja aus China.
MFG
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier nicht um beweiserhebliche Daten.Zwenki schrieb:unterfallen dem Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß
Edit: wenn du doch schon scheinbar ein LLM nutzt, frage doch einfach mal direkt nach, ob es gegen das Strafrecht verstößt, falsche Angaben zum Wohnort bei einem online Abo zu machen.
Ergänzung ()
Wieso? Wer sollte ihn warum "holen" kommen?Zwenki schrieb:Um das Thema für mich abzuschließen: Ich wollte mit meinem Beitrag nur auf diesem Schwachsinn widersprechen und darauf hinweisen, dass er die "Trickserei" vielleicht nicht an die große Glocke hängen sollte.
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du einmal eine Begründung für eine Aussage liefern? Wenn du keine Lust hast den Link zu lesen den ich hinter die Aussagen gepackt habe tut es mir leid. Dann brauch man aber auch nicht zu Diskutieren. Dort geht es um Falschangaben bei Online Konten.Alphanerd schrieb:Es geht hier nicht um beweiserhebliche Daten.
Soll mich das mit dem LLM treffen? Weil die 5 Beispiele aus Google kopiert sind? Bei solchen komplexen Fragen wäre mir KI zu wage, vor allem weil es mit Nachweisen immer schwierig ist.Alphanerd schrieb:Edit: wenn du doch schon scheinbar ein LLM nutzt, frage doch einfach mal direkt nach, ob es gegen das Strafrecht verstößt,
Edit: Einfach mal zu den Aussagen von LLMs:
Wenn ich bei einem Abo ein falsches Land angebe (z.B. Türkei) um ein günstigeres Abo abzuschließen, ist dies strafbar?
ChatGPT said:
Sehr gute und praxisnahe Frage 👍Wenn du bei einem Anbieter (z. B. Streamingdienst, Software, etc.) absichtlich ein falsches Land angibst, um ein günstigeres Abo zu erhalten, bewegt man sich tatsächlich im strafrechtlich relevanten Bereich.
Strafrechtlich mögliche Einordnung:
- Betrug (§ 263 StGB):
- Betrug setzt eine Täuschung über Tatsachen voraus (hier: falsche Angabe des Wohnsitzes/Landes).
- Der Anbieter erleidet dadurch einen Vermögensschaden (weil er weniger Geld erhält als vertraglich vorgesehen).
- Vorsatz ist gegeben, wenn du genau mit dem Ziel täuschst, den günstigeren Preis zu bekommen.
- Ergebnis: Das kann als Betrug strafbar sein.
- Computerbetrug (§ 263a StGB):
- Wenn die Angabe des Landes rein über ein Online-Formular läuft, könnte auch Computerbetrug in Betracht kommen (da die falsche Eingabe eine „unbefugte Gestaltung“ des Prozesses ist).
Weitere Aspekte:
- Zivilrechtlich: Der Vertrag könnte anfechtbar oder nichtig sein, da falsche Angaben gemacht wurden. Der Anbieter könnte kündigen und ggf. Nachforderungen stellen.
- Praktisch: In der Realität verfolgen Streamingdienste das eher über AGB (Sperrung des Kontos) statt mit Strafanzeige. Strafanzeigen kommen selten vor, rechtlich wäre es aber möglich.
- Vergleich: Das ist rechtlich ähnlich wie beim Schwarzfahren („Erschleichen einer Leistung“, § 265a StGB).
Willst du, dass ich dir einmal eine klare Abgrenzung zwischen „AGB-Verstoß“ und „strafbarer Handlung“ bei Abos aufstelle? Das hilft, die Grauzonen besser zu verstehen.
Wenn man nach § 269 fragt:
Könnte auch § 269 Anwendung finden?
ChatGPT said:
Sehr guter Gedanke – du meinst § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten.Schauen wir uns das genau an:
§ 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten)
- Bestraft wird, wenn jemand zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten speichert oder verändert, so dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde.
Anwendung auf dein Beispiel („falsches Land im Abo“)
- Wenn du bei der Registrierung im Online-Formular „Türkei“ angibst, obwohl du in Deutschland wohnst:
- Diese Daten werden beim Anbieter gespeichert.
- Sie dienen als Grundlage für die Vertragskonditionen (Preisgestaltung nach Land).
- Sie könnten in einem Rechtsstreit auch Beweisfunktion haben (z. B. wo der Kunde wohnt).
- Durch die falsche Eingabe machst du also unechte Daten mit Täuschungsabsicht – das passt zum Tatbestand von § 269 StGB.
Verhältnis zu § 263 StGB
- In der Praxis wird man aber meist § 263 Betrug prüfen und anwenden, weil:
- Der Vermögensschaden (günstigeres Abo) im Vordergrund steht.
- § 269 greift eher, wenn es um Beweismanipulation ohne unmittelbaren Vermögensbezug geht (z. B. gefälschte digitale Dokumente, Zeugnisse, Nachweise).
✅ Fazit:
Ja, § 269 StGB könnte theoretisch anwendbar sein, da falsche Ländereingaben beim Abo „beweiserhebliche Daten“ darstellen.
In der Praxis wird aber fast immer auf Betrug (§ 263 StGB) abgestellt, während § 269 daneben zurücktritt.
Zuletzt bearbeitet:
Zwenki schrieb:Kannst du einmal eine Begründung für eine Aussage liefern? Wenn du keine Lust hast den Link zu lesen den ich hinter die Aussagen gepackt habe tut es mir leid. Dann brauch man aber auch nicht zu Diskutieren. Dort geht es um Falschangaben bei Online Konten.
Beweiserhebliche Daten sind Informationen, die geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, ähnlich wie eine Urkunde. Sie sind elektronisch, magnetisch oder auf andere Weise nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert oder übermittelt und können zur Täuschung im Rechtsverkehr so manipuliert werden, dass bei ihrer Wahrnehmung eine falsche oder verfälschte Urkunde vorliegen würde.
Quelle: Googlesuche "was sind beweiserhebliche Daten"
Es geht nur um online Konten im Zusammenhang mit "Rechtsverkehr".
Nicht bei einem Vertrag zwischen zwei Parteien.
OK, du hast kein LLM benutzt. Hatte das ganze hier aber massiv abgekürzt.
Aber dein Verständnis dieser Paragraphen ist auch zu wage, sry.Zwenki schrieb:Bei solchen komplexen Fragen wäre mir KI zu wage,
Edit: bei den Link der Kanzlei geht ausschließlich um die Betreiber einer Plattform
StephenFalken
Ensign
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muss ma
so ein Lob tut gut.Zwenki schrieb:ChatGPT said:
Sehr gute und praxisnahe Frage 👍
Sorry aber das kann ich nur zurückgeben. Auch jetzt ist dein Zitat wieder nur ein kleiner Teil der Antwort von Google. Da wir hier immer hin und her schreiben können und zu keinem Ergebnis kommen, belassen wir es dabei. Wir sind einfach unterschiedlicher Meinung. Ich habe meine mit Paragrafen und Links versucht zu erläutern. Jeder der will, kann sich ein Bild machen.Alphanerd schrieb:Aber dein Verständnis dieser Paragraphen ist auch zu wage, sry.
Da musste ich auch lachenStephenFalken schrieb:so ein Lob tut gut.
MFG
fcn4ever
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Sind dann auch wirklich nur die Hörbücher raus und der Rest bleibt gleich?-Scallywag- schrieb:Für bestehende Family Abos gibt es zusätzlich diese Möglichkeit. Darin fehlen lediglich die Hörbücher.
Anhang anzeigen 1647279
Ich hab im Urlaub auch die Mail bekommen und hab gedacht, mich haut's aus den Socken.
Diese Erhöhung ist absolut heftig, damit habe ich so nicht gerechnet. Am liebsten würde ich ja kündigen, aber da stehe ich aktuell noch alleine da und wenn ich von 6 Konten nur eines für mich habe, habe ich auch nur 1/6stel der Stimmen. Der Rest der Family sagt aktuell (noch), dass es gebraucht wird.
Muss ich wohl von den größeren Kids doch langsam mal eine Beteiligung einfordern, mal sehen, wie es dann ausschaut
mchawk777
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Wenn ich dagegen Amazon Music Unlimited halte, bei dem man monatlich ein Audible-Hörbuch ausleihen darf...fcn4ever schrieb:Sind dann auch wirklich nur die Hörbücher raus und der Rest bleibt gleich?
Mutet vielleicht ähnlich an - aber ich hätte dann doch lieber eine Buch- und keine Zeitbegrenzung. Zumal Amazon hier auch preiswerter ist. 🤔
Ja, hab mein Solo Abo auch umgestellt, es sind dann, wie auch im Tarif steht, wirklich nur die Hörbücher raus. Der Rest bleibt gleich.fcn4ever schrieb:Sind dann auch wirklich nur die Hörbücher raus und der Rest bleibt gleich?
wuesty
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problem an diesen hörbüchern ist... das kostet PRO account 8,99€ mehr und das find ich heftig. bei 5 accounts einfach mal 45euro wenn das alle brauchen würden. hauptaccount ist ja inkl. so wie ich es verstanden hab.
gott sei dank brauch das bisher nur meine frau... bekommt sie meinen hauptaccount und ich ihren. problem gelöst, aber frech find ich das schon. mehr geld verlangen, keine bessere quali und auch noch den inhalt beschneiden.
gott sei dank brauch das bisher nur meine frau... bekommt sie meinen hauptaccount und ich ihren. problem gelöst, aber frech find ich das schon. mehr geld verlangen, keine bessere quali und auch noch den inhalt beschneiden.
fcn4ever
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Asghan schrieb:Ja, hab mein Solo Abo auch umgestellt, es sind dann, wie auch im Tarif steht, wirklich nur die Hörbücher raus. Der Rest bleibt gleich.
Na dann werde ich das wohl auch so machen und hoffen, dass zu Hörbüchern nicht so Hörspiele wie "Paw Patrol" oder "Benjamin Blümchen" usw. zählen, denn sonst hätte ich ein Problem mit meinem Jüngsten
Ich werde am 10.09. umgestellt, wenn du bis dahin warten kannst, kann ichs für dich testen ob Paw Patrol (z.B.) drin bleibt :-)fcn4ever schrieb:Na dann werde ich das wohl auch so machen und hoffen
Scheint wirklich nur ein Fehler zu sein (es wird keine Werbung bei mir abgespielt).nlr schrieb:Ich tippe eher darauf, hat das jemand hier gebucht?
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