LikeHike schrieb:
Stimmt. Denn eigentlich müssten die Befugnisse noch viel weiter gehen, wenn man diese Netzwerke effektiv bekämpfen will.
Was ein absoluter Quatsch. Ich weiß nicht wer es war aber irgendwo habe ich es gelesen: Ich öffne ja auch nicht Briefe ohne Anlass. Und nein. Ein "Verdachtsmoment" ist auch hier kein Anlass. Man greift hier ziemlich tief in hoch persönliche Rechte ein. Das sind Grundrechte.
Und genau das ist der springende Punkt. Ich bin beispielsweise per se nicht gegen Videoüberwachung im öffentlichen Bereich. Ich wäre vermutlich nicht einmal dagegen, wenn man solch eine Videoüberwachung dazu nutzen würde, Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum zu ahnden. Also sowas wie Zigaretten wegschnipsen oder Müll fallen lassen... Einfach weil es den öffentlichen Raum sehr wahrscheinlich deutlich aufwerten würde. Wird ja immer gemeckert wie dreckig die Innenstädte sind... Und nein. Es ist nicht, weil zu selten gereinigt wird, sondern weil die Menschen, im Zweifel sogar jene, die meckern, ihren Müll einfach überall liegen lassen und dann um die Ecke kommen mit "Es wird nicht oft genug gereinigt, es gibt nicht genug Mülltonnen, ...". Um Ausreden ist man ja nie verlegen. Das man das Kaugummipapier auch mal in die Tasche stecken kann oder wenn man Raucher ist, vielleicht einfach mal nicht raucht (oder ggfs. sogar einen Taschenaschenbecher bei sich trägt), könnte ja auch ein Ansatz sein

Und Kontrollen durch das Ordnungsamt sind halt einfach flächendeckend nicht realistisch. Gilt btw. auch in Bezug auf Falschparker o.ä. Es gibt so viele alltägliche Ordnungswidrigkeiten, die einfach nicht geahndet werden können, weil das einfach ein absolut unrealistischer Personalaufwand wäre.
So... Jetzt bin ich irgendwie falsch abgebogen.
Zurück zum Thema Chatkontrollen um den Bogen zu bekommen. Was ich oben beschreibe betrifft den öffentlichen Bereich. Chats, E-Mails, Post, Telefon ... all das ist der private Bereich einer Person. Um da einzugreifen braucht es nun einmal, so meine Auffassung, hinreichende Anhaltspunkte, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt oder unmittelbar bevorsteht. Und dann halt wirklich nur mit richterlicher Anordnung und entsprechenden Beweisen. So wie es defacto heute schon möglich ist.
Das Gesetz allerdings sieht vor, dass die Diensteanbieter grundsätzlich scannen. Immer. Jederzeit. Und damit stellt man quasi JEDEN unter Generalverdacht. Das lässt sich einfach nicht mit unseren Werten vereinbaren.
Art. 10 Absatz 1 Grundgesetz
Absatz 2 bietet ausschließlich die Möglichkeit, zum Schutz vom Bund und Land in dieses Grundrecht einzugreifen. Sprich: Hinreichender Terrorverdacht.
Ist natürlich die Frage: Fallen Chats, E-Mails o.ä. in das "Briefgeheimnis"? Meiner Ansicht ja.